Fremdenverkehrsbeitrag oder Bürokratieabbau?
In der Sitzung vom 26.10.2023 stand die Neukalkulation der Fremdenverkehrsabgabe zur Abstimmung. Mit der neuen Verordnung sollen, wie bisher, Betriebe zur Zahlung der Fremdenverkehrssabgabe herangezogen werden, die vom Tourismus und den Kureinrichtungen profitieren.
Die Abgabe (kalkulierte Einnahmen für die Stadt in Höhe von ca. 130000 €) soll mit moderaten 35 % die Kosten für Stadtmarketing und die Gästeinfo mit finanzieren, laut geänderter neuer Satzung sollen nun auch die Unternehmen der Teilorte einen Beitrag leisten, so dass die Abgabe künftig auf mehr Schultern verteilt wird.
Dieses Ansinnen schlägt nach Ansicht der CDU Fraktion in weiten Teilen fehl: die Vorbereitungen für die Vorlage haben gezeigt, dass nicht nur die Kalkulation der Abgabe, sondern auch die jährliche Festsetzung mit viel Verwaltungsaufwand verbunden ist. Für jeden Betrieb muss ein Vorteilssatz bestimmt werden und jährlich müssen die Unternehmen ihre Umsätze melden und diese Angaben müssen von der Verwaltung überprüft, die Bescheide erstellt, die Zahlung überwacht werden. Durch die Änderung erhöht sich die Zahl der zahlungspflichtigen Unternehmer, was zu noch mehr Verwaltungsaufwand bei gleichbleibenden Einnahmen führt. Da die Abgabe eingeführt wurde, als Bad Rappenau noch viele Kurgäste begrüßen konnte, stellte sich nun, da fast ausschließlich Rehapatienten kommen für die CDU Fraktion die Frage, ob diese Abgabe überhaupt noch zeitgemäß ist. Zumal die Beurteilung, wer vom Tourismus und den Kureinrichtungen tatsächlich profitiert, in vielen Fällen nicht einfach zu beantworten ist. Da die Umlegung der Einnahmen über Gewerbesteuer oder Grundsteuer zu einer wesentlich höheren Belastung der Unternehmen führen würde, schlug die CDU Fraktion vor, auf die Fremdenverkehrsabgabe zu verzichten und statt dessen die Kosten zu reduzieren. Dieser Vorschlag fand leider keine Mehrheit.
Stellungnahme der CDU Fraktion (ask)