Die heute anstehende Festlegung der Hebesätze zur Grundsteuer führt vor allem zu einem: zu Verlierern
- Verlierer sind wir, der Gemeinderat, der fälschlicherweise als "Buhmann" für die Erhöhung der Steuer steht
- Verlierer ist die Stadt Bad Rappenau, die quasi gezwungen wurde, Hebesätze anzupassen, um die geforderte Aufkommensneutralität zu gewährleisten.
- Verlieren werden vor allem sehr viele Grundstücksbesitzer, da sich die Grundsteuern auf ihren eigenen Grund und Boden erhöhen werden, Steuern für Eigentum, welches erarbeitet und bereits bezahlt wurde.
Ich möchte aber klar hervorheben, dass der ganze Prozess zur Ermittlung der Grundsteuer ein dreistufiger ist:
- Im ersten Schritt legte das Finanzamt den Grundsteuerwert fest.
- Im zweiten Schritt erlässt das Finanzamt einen Messbescheid.
- Im dritten Schritt legt dann die Gemeinde den Hebesatz fest.
- Dieser Schritt ist es aber, der nach außen die größte Signalwirkung hat, weil damit letztlich festgelegt wird, was jeder Grundstückeeigentümer künftig zu bezahlen hat. Diejenigen, die mit den neuen Grundsteuerbescheiden, die von der Kommune versendet werden, künftig stärker zur Kasse gebeten werden als bisher, werden ihren Frust gegenüber der Gemeinde kundtun. Leider stinkt der Fisch hier vom Kopf! Bund und Land haben die Vorgaben erstellt, wir müssen handeln! Der Gesetzgeber gibt hier letztlich die Anforderungen vor, die wir als Gemeinde schlicht und einfach umsetzen müssen.
Äußerst fragwürdig ist bei diesem Prozess die Festlegung der Grundstückswerte.
- Wie wurden die Werte ermittelt?
- Warum wird nicht unterschieden, ob es sich um eine Verkehrsfläche oder eine Wohnfläche handelt?
- Im Weiteren ist es nicht möglich, Hebesätze für verschiedene Grundstückszenarien zu definieren, die Art der Nutzung, z.B. ob bebaut oder unbebaut, spielt künftig keine Rolle mehr.
- Die Landesregierung hat von ihrem Recht Gebrauch gemacht, vom Bundesmodell abzuweichen und stattdessen den Sonderweg des “Bodenwertmodels“ gewählt, bei dem es ausschließlich auf den Bodenrichtwert ankommt und der Gebäudewert keine Rolle mehr spielt.
- Wie wird die Abgrenzung unterschiedlicher Grundstückswerte definiert?
- Warum ist jeder einzelne Bürger selbst in der Pflicht, bei einer in seinen Augen vermeintlich falschen Bewertung nur mit hohem Kosteneinsatz durch ein Gutachten eine Neubewertung zu erreichen, wobei dies nur dann möglich ist, wenn das eigene Gutachten zu einer Wertabweichung von mehr als 30 % kommt?
Hier an dieser Stelle zu lamentieren, hilft uns leider allen nicht weiter.
Wie ausgeführt, sind wir als Kommune das letzte Glied der Kette. Ich möchte aber den Zuhörern und Bürgern nochmals vor Augen halten, dass die hier gefundenen Hebesätze seitens der Stadtverwaltung eindeutige nicht die zufriedenstellendsten Werte sind. Aber aus unserer Sicht stellen sie einen Kompromiss dar, den wir so eingehen können und müssen und damit eine bestmögliche Neutralität erzielt wird - auch wenn dies subjektiv nicht so erscheinen mag.
Daher stimmt die CDU-Fraktion den vorgeschlagenen Hebesätzen zu.
Timo Reinhardt (Vorsitzender der CDU-Fraktion im Gemeinderat)